Förderung nutzen

Energieberatung für Unternehmen wird vom Bund bezuschusst. Das ist kein Nebenaspekt — es verändert die Wirtschaftlichkeitsrechnung einer Beratung grundlegend.

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert wird die qualifizierte Energieberatung von Unternehmen — von der Einsparanalyse über das Energieaudit bis zur Vorbereitung eines Energiemanagementsystems.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von Unternehmensgröße und Beratungsumfang ab. Die genauen Sätze und Höchstbeträge nenne ich Ihnen im Erstgespräch — mit dem aktuellen Stand der Richtlinie statt einer Zahl, die auf einer Website veraltet.

Der Ablauf

Fünf Schritte, deren Reihenfolge zwingend ist.

  1. 01

    Erstgespräch und Umfang klären

    Wir bestimmen, welches Beratungsmodul zu Ihrem Vorhaben passt und ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt.

  2. 02

    Angebot mit aufschiebender Bedingung

    Sie erhalten ein Angebot, dessen Wirksamkeit ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht. Ohne diese Klausel gilt der Auftrag als vorzeitiger Maßnahmenbeginn — und die Förderung ist verloren.

  3. 03

    Antrag stellen

    Der Antrag wird vor Beratungsbeginn beim BAFA eingereicht. Die Unterlagen bereite ich vor, Antragsteller ist Ihr Unternehmen.

  4. 04

    Bewilligung abwarten, dann starten

    Erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnt die Beratung. Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar.

  5. 05

    Verwendungsnachweis

    Nach Abschluss reichen Sie Bericht und Rechnung ein; der Zuschuss wird ausgezahlt. Bei der Zusammenstellung unterstütze ich Sie.

Der Fehler, der die Förderung kostet

Der mit Abstand häufigste Fehler ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn. Wer den Beratungsvertrag unterschreibt, bevor der Antrag bewilligt ist, hat die Maßnahme aus Sicht der Förderstelle bereits begonnen — und verliert den Anspruch rückwirkend und vollständig.

Deshalb enthält jedes meiner Angebote für förderfähige Leistungen eineaufschiebende Bedingung: Der Vertrag wird erst mit dem Zuwendungsbescheid wirksam. Sie können damit unterschreiben, ohne den Förderanspruch zu gefährden.

Für Sie heißt das vor allem eines: Sprechen Sie mit mir, bevor Sie beauftragen. Alles Weitere lässt sich in der richtigen Reihenfolge organisieren.

Häufige Fragen

Ist mein Unternehmen antragsberechtigt?
Die Berechtigung hängt unter anderem von Unternehmensgröße, Rechtsform und Energieverbrauch ab. Das klären wir im Erstgespräch, bevor Aufwand entsteht.
Wer stellt den Antrag?
Antragsteller ist Ihr Unternehmen. Ich bereite die Unterlagen vor und begleite den Prozess, unterschreiben müssen Sie.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Antragsaufkommen. Planen Sie den Zeitraum zwischen Antrag und Beratungsbeginn realistisch ein — insbesondere, wenn eine gesetzliche Frist im Hintergrund läuft.
Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Durch die aufschiebende Bedingung wird der Beratungsvertrag dann nicht wirksam. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Klären wir zuerst die Förderfähigkeit

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, welches Modul passt und in welcher Reihenfolge wir vorgehen. Das kostet Sie eine halbe Stunde und kann einen erheblichen Teil des Honorars sparen.